1. Drogen – auch Cannabis und CBD
Betäubungsmittel sind auf Kreuzfahrtschiffen grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Cannabisprodukte – selbst dann, wenn sie im Abfahrtsland legal oder toleriert sind. Reedereien berufen sich hier auf ihr Hausrecht und internationale Vorschriften.
Besonders heikel sind Produkte mit CBD (Cannabidiol). Obwohl sie in Deutschland frei verkäuflich sind und als angstlösend sowie schmerzlindernd gelten, verbieten viele Reedereien deren Mitnahme. Wie weitreichend die Konsequenzen sein können, zeigt ein Fall von Carnival Cruise: Eine Amerikanerin wurde beim Einchecken mit CBD-versetzten Gummibärchen erwischt – und erhielt daraufhin ein lebenslanges Hausverbot bei der Reederei. Auch AIDA weist in den Beförderungsbedingungen ausdrücklich darauf hin, dass Betäubungsmittel und ähnliche Substanzen nicht an Bord erlaubt sind und zur Kündigung des „Arbeitsverhältnisses“ führen können.
2. Waffen – auch Spielzeugwaffen
Schusswaffen, Messer oder andere Waffen sind selbstverständlich tabu. Doch auch Spielzeugwaffen oder täuschend echte Attrappen dürfen nicht mit an Bord. Klingt überraschend? Dient aber der Sicherheit. Sie werden bei der Sicherheitskontrolle einbehalten. Die Röntgengeräte an Bord sind dabei ähnlich leistungsfähig wie am Flughafen – sie erkennen selbst kleinste Gegenstände.
3. Scharfe oder spitze Gegenstände
Kleine Taschenmesser, größere Scheren oder bestimmte Werkzeuge gelten ebenfalls als problematisch. Ähnlich wie bei der Flughafenkontrolle entscheidet das Sicherheitspersonal, was erlaubt ist und was nicht. Viele Gegenstände werden bis zum Reiseende verwahrt und dem Besitzer erst beim Auschecken zurückgegeben. Selbst bei Adaptern und eigenen Steckdosen empfiehlt es sich, vor Reiseantritt bei der jeweiligen Reederei nachzufragen – die Regelungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen.
4. Reisebügeleisen, Wasserkocher und Heizdecken
Auf einem Schiff ist Brandschutz oberstes Gebot. Deshalb sind Geräte, die sich stark erhitzen können, grundsätzlich tabu. Dazu zählen Bügeleisen, Wasserkocher oder sogar eine Heizdecke. Wegen der hohen Feuergefahr ist auf einem Kreuzfahrtschiff alles verboten, was sich stark aufheizen kann.
Auch bei Adaptern oder eigenen Steckdosen empfiehlt es sich, vor Reiseantritt bei der jeweiligen Reederei nachzufragen – die Regelungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen. Das Gleiche gilt für kleine Haarföhne und Lockenstäbe. Vor Reiseantritt sollte geprüft werden, welche Geräte zugelassen sind.
5. Mitgebrachter Alkohol
Spirituosen dürfen in der Regel nicht mitgebracht werden. Werden sie im Gepäck entdeckt, sind sie meist bis zum Reiseende einbehalten. Der Hintergrund ist einfach: Getränke sind ein wichtiger Umsatzfaktor an Bord. Bei AIDA dürfen Gäste bei der Anreise grundsätzlich keinen Alkohol mit an Bord bringen. Nur wenn man während der Reise an Land Alkohol kauft, ist die Mitnahme begrenzt erlaubt – maximal 1 Liter pro Person (ab 18). Auch bei Mein Schiff gibt es klare Regeln zur Mitnahme von Alkohol, die je nach Reise und Vorgaben der Reederei variieren können – ein Blick in die jeweiligen Reiseinformationen lohnt sich.
6. Verderbliche Lebensmittel
Abgepackte Snacks wie Müsliriegel oder Süßigkeiten sind in der Regel erlaubt. Selbst gemachte Marmelade, frisches Obst oder selbst gebackener Kuchen hingegen werden an der Sicherheitskontrolle einkassiert – neben Hygienevorschriften spielen dabei auch internationale Einfuhrbestimmungen eine Rolle.
7. Drohnen (nur eingeschränkt erlaubt)
Der Betrieb von Drohnen ist an Bord grundsätzlich verboten. Einige Reedereien erlauben zwar die Mitnahme, verwahren die Geräte jedoch während der Fahrt und geben sie nur für Landgänge heraus. Die genauen Regelungen variieren – ein Blick in die Richtlinien ist daher ratsam.
8. Kleidung mit beleidigenden oder diskriminierenden Botschaften
Womit viele nicht rechnen: Auch Kleidung kann gegen Bordregeln verstoßen. Textilien mit rassistischen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Aussagen sind bei vielen Reedereien untersagt. In den Gästerichtlinien wird darauf hingewiesen, dass anstößige Kleidung nicht toleriert wird.
